Aufgaben des Physiotherapeuten

Vor der Aufnahme des Patienten:

Beurteilung der Patientenberichte

Bei Aufnahme des Patienten:

  • Beurteilung der allgemeinen Verfassung und der Haut (Vorhandensein und Zustand von Druckgeschwüren)
  • Beurteilung bzgl. der Erforderlichkeit von Druckentlastungsmaßnahmen (Druckentlastungsmatratze, Druckentlastungskissen, Schutzvorrichtungen, Fersenpolster …)
  • Beurteilung bezüglich der Erforderlichkeit eines Rollstuhls oder anderer technischer Hilfemaßnahmen für die Fortbewegung
  • Beurteilung der Erforderlichkeit von Fixierungen
  • Allgemeine Untersuchung
  • Neurologische Untersuchung
  • Physiotherapeutische Untersuchung: Gelenkbalance, Muskelbalance, Koordination und Gleichgewicht, Vorhandensein von Schmerzen, Spastik, Zittern, Steifheit, Empfindungsdefizite, Haltung, Rumpfkontrolle, Fähigkeit, aus dem Sitzen aufzustehen, Vorgehensweise beim Aufstehen, Gehfähigkeit und Gehmuster, Manipulationsfähigkeit, funktionelle Fähigkeiten des Patienten.
  • Beobachtung des Patienten in verschiedenen Situationen und Umgebungen (Bett, Fitnessraum, Ergotherapieraum, Speiseraum..) mit dem Ziel, seine tatsächliche funktionelle Verfassung zu bestimmen.
  • Verwaltung der verschiedenen Patientenbeurteilungsskalen.
  • Planung von Behandlungszielen.
  • Informieren des Physio- und Ergotherapieteams über die klinische und funktionelle Verfassung des Patienten, Behandlungsvorgaben sowie therapeutische Vorsichtsmaßnahmen, Risiken und Ziele.
  • Eingangsgespräch mit den Angehörigen.
  • Erstellung des medizinischen Aufnahmeberichts.
  • Vorstellen des Patienten in der klinischen Sitzung.

Während des Rehabilitationsprozesses:

  •  Tägliche Untersuchung des Patienten und auftretender Probleme.
  • Diagnose und Behandlung der während des Rehabilitationsprozesses auftretenden Beeinträchtigungen.
  • Beurteilung der Erforderlichkeit von technischen Hilfsmaßnahmen oder Orthesen und Verschreibung derselben.
  • Diagnose, Beurteilung, Anwendung und Nachverfolgung von Spastikbehandlungen (pharmakologisch, haltungsbezogen, Botulinumtoxin).
  • Diagnose und Behandlung von Schmerzen.
  • Gemeinsame Beurteilung mit Physio- und Ergotherapeuten bzgl. der Erforderlichkeit und Eignung von spezifischen Behandlungen (trockene Punktion, Kinesio-Taping , einschränkungsinduzierte Bewegungstherapie).
  • Programmierung des Elektrostimulators BIONESS H300.
  • Überprüfung der Behandlungsziele.
  • Gespräche mit den Angehörigen über die Entwicklung des Patienten.
  • Erarbeitung von Zwischenberichten.
  • Anforderung von zusätzlichen oder externen Untersuchungen
  • Erarbeitung von Berichten für die Beantragung von Hilfen und Sozialleistungen.

Vor der Entlassung:

  • Gespräch mit den Angehörigen. Beurteilung der Ressourcen bei der Entlassung, Aufklärung über Anpassung der häuslichen Begebenheiten und über technische Hilfsvorrichtungen, Pflegeanweisungen, Einübung von bewegungsfördernden Maßnahmen gemeinsam mit den Physio- und Ergotherapeuten, Schulung bezüglich Patiententransfer, Gehhilfen und alltäglichen Aktivitäten. Schulung durch die Krankenpfleger im Umgang mit Sonden und enteraler Ernährung sowie in der Hautpflege. Schulung durch Krankenpfleger im Umgang mit Transportliften, im Waschen des Patienten sowie im Wechseln von Windeleinlagen.
  • Erstellung des Entlassungsberichts.
  • Behandlungsanweisungen bei der Entlassung.